Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.09.2025 Lehmweg / Löwenstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anbringung des VZ ZZ 1022-10an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg