Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2024: Heideweg 1 - Anbringen von VZ 209 StVO
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen von VZ 209 StVO an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz