21-5127

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2024: Heideweg 1 - Anbringen von VZ 209 StVO

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 11.03.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich das Anbringen von VZ 209 StVO an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anordnung 

-          VZ Plan

                   

Lokalisation Beta

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