Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.06.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Güterbahnhof zw. Alte Wöhr und Hellbrookstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz