Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.07.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude Lehmweg 31-32; hier: Neuordnung des ruhenden Verkehrs für Ladetätigkeiten
Letzte Beratung: 04.09.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs für Ladetätigkeiten an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.