Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.07.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude Lehmweg 31-32; hier: Neuordnung des ruhenden Verkehrs für Ladetätigkeiten
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Neuordnung des ruhenden Verkehrs für Ladetätigkeiten an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz