Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.07.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Eppendorfer Baum 25, Veränderung der zeitlichen Beschränkung
Letzte Beratung: 04.09.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Veränderung der zeitlichen Beschränkung an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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