Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.07.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Eppendorfer Baum 25, Veränderung der zeitlichen Beschränkung
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Veränderung der zeitlichen Beschränkung an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz