Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.07.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Eppendorfer Baum 25, Veränderung der zeitlichen Beschränkung
Letzte Beratung: 04.09.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Veränderung der zeitlichen Beschränkung an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.