Letzte Beratung: 04.09.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich
“Tempo 30“ zur Nacht an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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