Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.06.2026: Winterhuder Weg zw. Beethovenstraße u. Mozartstraße
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieBeschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in derZeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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