22-2351

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.06.2026: Winterhuder Weg zw. Beethovenstraße u. Mozartstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieBeschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in derZeit von 22:00 06:00 Uhr (Nachtzeit) an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Winterhuder Weg Beethovenstraße Mozartstraße

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