Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Mundsburger Damm / Hartwicusstr + Mundsburger Damm / Armgartstraße
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.22
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens im Mundsburger Damm durch VZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
- Anordnung
- VZ-Plan Mundsburger Damm Armgartstraße
- VZ-Plan Mundsburger Damm Hartwicusstraße
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