Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Mühlendamm 61 + 86
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens im Mühlendamm durch VZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
- Anordnung
- VZ-Plan Mühlendamm 86
- VZ-Plan Mühlendamm 61
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