22-0624

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Mühlendamm 61 + 86

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens im Mühlendamm durch VZ 237 an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan hlendamm 86

-          VZ-Plan Mühlendamm 61

                                                                             

Lokalisation Beta

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