22-0624

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Mühlendamm 61 + 86

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.21

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens im Mühlendamm durch VZ 237 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan hlendamm 86

- VZ-Plan Mühlendamm 61

Lokalisation Beta
Mühlendamm

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