22-1622

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2025 Mundsburger Damm 2

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.11.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.11

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dasSetzen fehlender Beschilderung der Radwegbenutzungspflicht an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

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