22-0504

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Krochmannstraße 49

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 09.12.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dasVersetzen des VZ 315-67an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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Datum/Gremium
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Anhänge

 

Anordnung, Skizze                         

Lokalisation Beta

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