Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.07.2023 Umsetzen des VZ 315-67 StVO Arndtstraße 20-24
Letzte Beratung: 28.08.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 10.10
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Umsetzen des VZ 315-67 StV an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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