Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.07.2023 Umsetzen des VZ 315-67 StVO Arndtstraße 20-24
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Umsetzen des VZ 315-67 StV an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz