21-4631

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.07.2023 Umsetzen des VZ 315-67 StVO Arndtstraße 20-24

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.08.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich das

Umsetzen des VZ 315-67 StV an

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung

VZ-Plan