22-1917

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.01.2026: Krausestraße 53

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g.Bereich

Die Umsetzung des Verkehrszeichens(VZ) 315-66 StVO an

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Krausestraße

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