Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.10.2024: Kegelhofstraße / Tarpenbekstraße
Letzte Beratung: 11.11.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Ergänzung Einbahnstraßenregelung mit Radverkehrhinweis an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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