Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.02.2023 hier: Tarpenbekstraße 123
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Wegordnung einer Ladezone an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz