Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2022: Theodor-Rumpel-Weg 15-21
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen von eingeschränkten Halteverboten (VZ 286) und Einrichten von absoluten Halteverboten (VZ 283) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz