22-0202

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2022: Theodor-Rumpel-Weg 15-21

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.09.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen von eingeschränkten Halteverboten (VZ 286) und Einrichten von absoluten Halteverboten (VZ 283) an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan