Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2022: Theodor-Rumpel-Weg 15-21
Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen von eingeschränkten Halteverboten (VZ 286) und Einrichten von absoluten Halteverboten (VZ 283) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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