22-0202

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2022: Theodor-Rumpel-Weg 15-21

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.2

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen von eingeschränkten Halteverboten (VZ 286) und Einrichten von absoluten Halteverboten (VZ 283) an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan

                                                  

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.