22-0202

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2022: Theodor-Rumpel-Weg 15-21

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen von eingeschränkten Halteverboten (VZ 286) und Einrichten von absoluten Halteverboten (VZ 283) an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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