21-3588

Betr.: Geschwister-Scholl-Straße ggü 1 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.06.2021 Einrichtung eines absoluten Haltverbots

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.08.2022
Ö 6.3.2
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Einrichtung eines absoluten Haltverbots an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

Schreiben der Polizei

Karte