Betr.: Geschwister-Scholl-Straße ggü 1 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.06.2021 Einrichtung eines absoluten Haltverbots
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Einrichtung eines absoluten Haltverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz