21-3588

Betr.: Geschwister-Scholl-Straße ggü 1 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.06.2021 Einrichtung eines absoluten Haltverbots

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 29.08.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Einrichtung eines absoluten Haltverbots an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

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Geschwister-Scholl-Straße
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