Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.04.2024: Hellbrookstraße 79
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Entfernen des eingeschränkten Haltverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz