Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.01.2023 Einrichtung einer Tempo 30-Strecke Martinistraße zw. Tarpenbekstraße und Schottmüllerstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Einrichtung einer Tempo 30-Strecke an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz