Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.01.2023 Einrichtung einer Tempo 30-Strecke Martinistraße zw. Löwen- und Tarpenbekstraße
Letzte Beratung: 27.03.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.7
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Einrichtung einer Tempo 30-Strecke an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.