22-2212

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.04.2026: Hellbrookstraße 18

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich das Errichten einer Tempo-30-Strecke vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungenan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Hellbrookstraße

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