Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.04.2026: Hellbrookstraße 18
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich das Errichten einer Tempo-30-Strecke vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungenan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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