22-0463

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.11.2024: Lehmweg 51

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 09.12.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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Anhänge

 

Anordnung, Skizze                       

Lokalisation Beta

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