Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.03.2024: Dorotheenstraße 134
Letzte Beratung: 08.04.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an
Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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