Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.11.2024: Maria-Louisen-Straße 23-27 ggü
Letzte Beratung: 03.02.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.7
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO an, für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an
Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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