22-0464

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.11.2024: Breitenfelder Straße 72

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 09.12.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

 

Anordnung, Skizze                        

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.