22-0473

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.11.2024: Gluckstraße 32

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 02.12.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben..

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan

                                                                 

Lokalisation Beta

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