Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.03.2024: Alsterdorfer Straße 8-115 Anordnung "Tempo 30 Schule"; Zusammenlegung zweier Tempo 30 Strecken
Letzte Beratung: 09.09.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 8.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anordnung "Tempo 30 Schule" – Zusammenlegung zweier Tempo 30 Strecken an (Änderung der AO vom 09.02.202 Az. 033/8V/0094855/2024).
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.