21-5226

Alsterdorfer Straße 8-115

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.04.2024
Ö 6.1.2
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Anordnung "Tempo 30 Schule"; Zusammenlegung zweier Tempo 30 Strecken an.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten. 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

-Anordnung

-Skizzen