Alsterdorfer Straße 8-115
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Anordnung "Tempo 30 Schule"; Zusammenlegung zweier Tempo 30 Strecken an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz