Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.10.2023: Eppendorfer Baum 41
Letzte Beratung: 13.11.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge
(eFz) an Ladesäulen an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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