Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.05.2024: Alter Güterbahnhof 2h
Letzte Beratung: 09.09.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 8.1.10
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung von Kradstellplätzen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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