22-0139

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.05.2024: Alter Güterbahnhof 2h

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 09.09.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 8.1.10

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung von Kradstellplätzen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Anordnung, Skizze                       

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.