22-0139

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.05.2024: Alter Güterbahnhof 2h

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.09.2024
Ö 8.1.10
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung von Kradstellplätzen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung, Skizze