Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.04.2025: Alter Güterbahnhof 9 d
Letzte Beratung: 02.06.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufbringung einer Grenzmarkierung Zeichen 299 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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