22-1020

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.04.2025: Alter Güterbahnhof 9 d

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 02.06.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 7.2.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Aufbringung einer Grenzmarkierung Zeichen 299 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Alter Güterbahnhof

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.