Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.06.2024: Herderstraße zw. Grillparzerstr und Mozartstr.; Tempo 30-Strecke zur Nachtzeit
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
- Anordnung
- VZ-Plan Humboldtstraße
- VZ-Plan Winterhuder Weg
- VZ-Plan Schuhmannstraße