22-0017

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 05.06.2024: Herderstraße zw. Grillparzerstr und Mozartstr.; Tempo 30-Strecke zur Nachtzeit

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.09.2024
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 06:00 Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm  an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          VZ-Plan Humboldtstraße

-          VZ-Plan Winterhuder Weg

-          VZ-Plan Schuhmannstraße