Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.10.2024 Tarpenbekstraße zw. Lokstedter Weg und Nedderfeld
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärman.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg