Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.12.2024: Oberschlesische Straße ggü 42
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich denEinbau von herausnehmbaren Absperrpfosten an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
- Anordnung
- Lageplan Abbildung 1
- Lageplan Abbildung 2
- Zeichnung
Keine Orte erkannt.
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