22-0540

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.12.2024: Oberschlesische Straße ggü 42

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich denEinbau von herausnehmbaren Absperrpfosten an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          Lageplan Abbildung 1

-          Lageplan Abbildung 2

-          Zeichnung

 

                                                                       

Lokalisation Beta

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