Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.10.2023: Ulmenstraße/Grasweg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Versetzen des VZ 315 und setzen von Absperrpfosten an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz