21-4840

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.10.2023: Ulmenstraße/Grasweg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.11.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Versetzen des VZ 315 und setzen von Absperrpfosten an.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          Ideenskizze