Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.10.2023: Ulmenstraße/Grasweg
Letzte Beratung: 13.11.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.6
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Versetzen des VZ 315 und setzen von Absperrpfosten an.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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