Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.04.2025: Oberschlesische Straße ggü.42
Letzte Beratung: 12.05.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Setzeneines zusätzlichen Sperrpostens und Versetzen eines vorhandenenSperrpfostens an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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