Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.03.2023 Entfernen des Kradparkstandes und Schaffung von PKW Parkraum Hofweg 1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Entfernen des Kradparkstandes und Schaffung von PKW Parkraum an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz