Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.03.2023 Entfernen des Gehwegparkens Lohkoppelstraße 23
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Entfernen des Gehwegparkens an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz