Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.03.2024 Tornberg 23-31a, Gliederung des Parkraumes im Straßenabschnitt
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Gliederung des Parkraumes im Straßenabschnitt an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz