Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.03.2023 Setzen fehlender VZ zum halbachsigen Gehwegparken Marschnerstraße 15-23
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Setzen fehlender VZ zum halbachsigen Gehwegparken an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz