21-4294

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.03.2023 Setzen fehlender VZ zum halbachsigen Gehwegparken Marschnerstraße 15-23

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.03.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das

Setzen fehlender VZ zum halbachsigen Gehwegparken an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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