Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.03.2023 Setzen fehlender Beschilderung und Umsetzen bestehender Beschilderung für Gehwegparken Höltystraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Setzen fehlender Beschilderung und Umsetzen bestehender Beschilderung für Gehwegparken an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anordnung
Skizze