21-4337

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.03.2023 Setzen fehlender Beschilderung und Umsetzen bestehender Beschilderung für Gehwegparken Höltystraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.04.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Setzen fehlender Beschilderung und Umsetzen bestehender Beschilderung für Gehwegparken an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Anordnung
Skizze