21-4293

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.03.2023 Aufhebung / Abbau eines zeitlich beschränkten absoluten Haltverbots Marschnerstraße 21-23

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 20.03.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.13

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Aufhebung / Abbau eines zeitlich beschränkten absoluten Haltverbots an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
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