Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 01.03.2023 Aufhebung / Abbau eines zeitlich beschränkten absoluten Haltverbots Marschnerstraße 21-23
Letzte Beratung: 20.03.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.13
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Aufhebung / Abbau eines zeitlich beschränkten absoluten Haltverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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