Straßenverkehrsbehördliche Anordnung: Versetzen eines Verkehrszeichens in der Frickestraße 69-71
Letzte Beratung: 04.04.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Versetzen eines Verkehrszeichens an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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