Sicher zum Spielplatz in der Bartholomäusstraße gehen - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses BUHD
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2023 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
1.) Das Bezirksamt möge prüfen, ob durch Hinweisschilder o.ä., z.B. in Höhe des Bartholomäus Bads auf den Spielplatz oder auf spielende Kinder hingewiesen werden kann.
2.) Ergänzend möge geprüft werden, ob im Bereich der Kreuzung Bartholomäusstraße/Beim Alten Schützenhof Möglichkeiten der Optimierung bestehen, um z.B. das Überqueren der Bartholomäusstraße (und ergänzend auch der Straße Beim Alten Schützenhof) noch gefahrloser zu gestalten.
3.) Es möge geprüft werden, ob das Anbringen einer Tempo 30-Fahrbahnmarkierung auf der Bartholomäusstraße in dem genannten Abschied möglich ist.
Begründung:
Der Spielplatz an der Kreuzung Bartholomäusstraße/Beim Alten Schützenhof ist sehr beliebt bei Kindern, Eltern und ganzen Familien. In der Bartholomäusstraße, besonders im Abschnitt zwischen der genannten Kreuzung und der Beethovenstraße gilt zurecht Tempo 30. Allerdings wird immer wieder von den Spielplatzbesuchern geschildert, dass durch die "versetzte" Lage und des guten Baumbestands der Spielplatz von einem von Norden kommenden Fahrzeug nicht immer rechtzeitig wahrgenommen wird, und es dann gelegentlich in Höhe ca. der Bartholomäusstraße Nr. 80 beim Überqueren der Fahrbahn zu (zumindest) gefahrgeneigten Situationen kommt. Hier wäre es, ergänzend zu der bereits bestehenden Tempo-30-Regelung, sinnvoll, noch weitere, auf den Spielplatz hinweisende Elemente anzubringen. Das Anbringen eines Zebrastreifens wird als Wunsch regelmäßig genannt, ist allerdings aufgrund der nicht ausreichenden Frequenz der Fahrzeuge eventuell nicht möglich.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.