21-4843.1.1

Stellungnahme des Bezirksamtes - Sicher zum Spielplatz in der Bartholomäusstraße gehen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 04.12.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.3

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 06.11.2023 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

1.)    Das Bezirksamt möge prüfen, ob durch Hinweisschilder o.ä., z.B. in Höhe des Bartholomäus Bads auf den Spielplatz oder auf spielende Kinder hingewiesen werden kann.

2.)    Ergänzend möge geprüft werden, ob im Bereich der Kreuzung Bartholomäusstraße/Beim Alten Schützenhof Möglichkeiten der Optimierung bestehen, um z.B. das Überqueren der Bartholomäusstraße (und ergänzend auch der Straße Beim Alten Schützenhof) noch gefahrloser zu gestalten.

3.)    Es möge geprüft werden, ob das Anbringen einer Tempo 30-Fahrbahnmarkierung auf der Bartholomäusstraße in dem genannten Abschied möglich ist.

 

Begründung:

Der Spielplatz an der Kreuzung Bartholomäusstraße/Beim Alten Schützenhof ist sehr beliebt bei Kindern, Eltern und ganzen Familien. In der Bartholomäusstraße, besonders im Abschnitt zwischen der genannten Kreuzung und der Beethovenstraße gilt zurecht Tempo 30. Allerdings wird immer wieder von den Spielplatzbesuchern geschildert, dass durch die "versetzte" Lage und des guten Baumbestands der Spielplatz von einem von Norden kommenden Fahrzeug nicht immer rechtzeitig wahrgenommen wird, und es dann gelegentlich in Höhe ca. der Bartholomäusstraße Nr. 80 beim Überqueren der Fahrbahn zu (zumindest) gefahrgeneigten Situationen kommt. Hier wäre es, ergänzend zu der bereits bestehenden Tempo-30-Regelung, sinnvoll, noch weitere, auf den Spielplatz hinweisende Elemente anzubringen. Das Anbringen eines Zebrastreifens wird als Wunsch regelmäßig genannt, ist allerdings aufgrund der nicht ausreichenden Frequenz der Fahrzeuge eventuell nicht möglich.

Der Hauptausschuss folgte in seiner Sitzung am 07.11.2023 der Beschlussempfehlung.

 

Stellungnahme des Bezirksamtes:

 

Das Bezirksamt nimmt im Benehmen mit dem Polizeikommissariat 31 wie folgt Stellung:

 

zu 1.) In der Bartholomäusstraße und in der Straße beim Alten Schützenhof sind bereits Verkehrszeichen 136 „Achtung Kinder“ vorhanden (Bartholomäusstraße 77, Bartholomäusstraße 80/Beim Alten Schützenhof 15, ggü. Beim Alten Schützenhof 16, Beim Alten Schützenhof 4a). Seitens des PK 31 und des Bezirksamtes wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.

 

Zu 2.) Die „versetzte“ Lage der Bartholomäusstraße im Knotenpunkt mit der Straße Beim Alten Schützenhof macht eine zeitnahe Optimierung ohne bauliche Anpassung nicht möglich. Einzelne Querungen im Knotenpunkt, wie Bartholomäusstraße oder Beim Alten Schützenhof auf der östlichen Seite, sind bereits heute gut nutzbar.

Durch die Straße Beim Alten Schützenhof verläuft die Veloroute 13. Auf einem Ausbau dieses Abschnitts liegt derzeit keine Priorität. Sollte sich dies ändern oder eine Überplanung im Rahmen einer anderen Straßenbaumaßnahme erfolgen, so würde die ganzheitliche Überplanung des Knotenpunktes mit einbezogen werden.

 

zu 3.) Die Anordnung von „30“-Piktogrammen wird in der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) zum Thema Verkehrsberuhigung geregelt. Es ist im Bereich Bartholomäusstraße/Beim Alten Schützenhof keine Gefahrenlage erkennbar, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung von Piktogrammen auf der Fahrbahn liegen somit nicht vor.

Die Verkehrsverhältnisse vor Ort werden durch die Straßenverkehrsbehörde weiter beobachtet, begleitet und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ggf. ergriffen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Keine    

Lokalisation Beta
Bartholomäusstraße Beethovenstraße Beim Alten Schützenhof

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.