22-1439

Sicher am Verkehr in der Desenißstraße teilnehmen - Einbahnstraßenregelung besser verdeutlichen - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 13.10.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.3

Sachverhalt

Die Desenißstraße in Barmbek-Süd ist in ganzer Länge als Einbahnstraße ausgelegt. Obwohl es sich um eine ausreichend breite Straße handelt, hat die Einbahnstraßenregelung, schon aufgrund der in ihr befindlichen engen Lieferzufahrt für das Einkaufszentrum, ihre Berechtigung. Es ist jedoch immer wieder zu beobachten, dass die Einbahnstraßenregelung bei Einfahrt in die Desenißstraße nicht erkannt - oder im Verlauf der Weiterfahrt ignoriert wird. So kommt es, gerade im Anfangsbereich der Straße, an der Kreuzung Bostelreihe / Heitmannstraße, häufig zu gefahrgeneigten Situationen. Es ist somit sinnvoll, in der Straße selbst, an mehreren Stellen, auf die Einbahnstraßenregelung noch einmal erkennbar hinzuweisen.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg beschließen:

1.) Das Bezirksamt möge gemeinsam mit dem LSBG und dem Polizeikommissariat 31 prüfen, ob es straßenverkehrsrechtlich und technisch möglich ist, innerhalb der Straße auf die bestehende Einbahnstraßenregelung, z.B. mit Verkehrsschildern, deutlicher hinzuweisen.

2.) Die Ergebnisse der Prüfung sollten zeitnah in einer Sitzung des RegA BUHD vorgestellt werden.

3.) Sollten die in 1.) geforderten Maßnahmen rechtlich und technisch umsetzbar sein, sollte eine zeitnahe Umsetzung vor Ort erfolgen.

r die CDU-Fraktion: Stefan Baumann, Gunther Herwig

r die SPD-Fraktion: Frederic Artus

r die FDP-Fraktion: Lars Jessen, Maurice Fink

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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Lokalisation Beta
Adolph-Schönfelder-Straße Desenißstraße Barmbek-Süd Bostelreihe Heitmannstraße Uhlenhorst

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