Sicher am Verkehr in der Desenißstraße teilnehmen - Einbahnstraßenregelung besser verdeutlichen - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses BUHD
Letzte Beratung: 04.11.2025 Hauptausschuss Ö 7.2
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung
am 13.10.2025 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
1.) Das Bezirksamt möge gemeinsam mit dem LSBG und dem Polizeikommissariat 31 prüfen, ob es straßenverkehrsrechtlich und technisch möglich ist, innerhalb der Straße auf die bestehende Einbahnstraßenregelung, z.B. mit Verkehrsschildern, deutlicher hinzuweisen.
2.) Die Ergebnisse der Prüfung sollten zeitnah in einer Sitzung des RegA BUHD vorgestellt werden.
3.) Sollten die in 1.) geforderten Maßnahmen rechtlich und technisch umsetzbar sein, sollte eine zeitnahe Umsetzung vor Ort erfolgen.
Begründung:
Die Desenißstraße in Barmbek-Süd ist in ganzer Länge als Einbahnstraße ausgelegt. Obwohl es sich um eine ausreichend breite Straße handelt, hat die Einbahnstraßenregelung, schon aufgrund der in ihr befindlichen engen Lieferzufahrt für das Einkaufszentrum, ihre Berechtigung. Es ist jedoch immer wieder zu beobachten, dass die Einbahnstraßenregelung bei Einfahrt in die Desenißstraße nicht erkannt - oder im Verlauf der Weiterfahrt ignoriert wird. So kommt es, gerade im Anfangsbereich der Straße, an der Kreuzung Bostelreihe / Heitmannstraße, häufig zu gefahrgeneigten Situationen. Es ist somit sinnvoll, in der Straße selbst, an mehreren Stellen, auf die Einbahnstraßenregelung noch einmal erkennbar hinzuweisen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
keine
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