22-2676

Sachstand zur Umsetzung und Finanzierung eines bezirklichen Kontrolldienstes Hamburg-Nord (BKD) - Drucksache 22-2324 (I) Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und AfD den gemeinsamen Antrag der SPD-CDU-FDP-Koalition zur „Einrichtung eines flexiblen, fachübergreifenden Kontrolldienstes zur Erhöhung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung in Hamburg-Nord“ (Drs. 22-2324 [1]) beschlossen.

Bislang hat die Bezirksversammlung keine Antwort-Drucksache zu diesem Beschluss erreicht. Der Stand der Dinge ist also unklar.

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016763

Ich frage vor diesem Hintergrund:

I. Rechtliches

  1. Steht der Beschluss der Bezirksversammlung nach Auffassung der Bezirksamtsleiterin im Einklang mit §19 Abs. 3?

Wenn Ja: Warum sieht die Bezirksamtsleiterin in dem Beschluss keinen Eingriff in die Personal- und Organisationsangelegenheiten des Bezirksamts?

II. Konzeptentwicklung und organisatorische Umsetzung

  1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand des per Beschluss vom Bezirksamt geforderten ersten Konzepts und der Umsetzungsskizze für den bezirklichen Kontrolldienst Hamburg-Nord (BKD)?
  2. Wann wird das Konzept oder ein erster Entwurf den zuständigen Ausschüssen und der Bezirksversammlung vorgelegt?
  3. Welche Fachbereiche des Bezirksamtes wurden bisher in die fachübergreifende Konzeptionierung einbezogen?
  4. Wie genau sollen die „maßgeschneiderten Teams oder Tandems aus den zuständigen Fachbereichen" gebildet werden?
  5. Wie genau soll deren „dynamische und situative Arbeitsstruktur" im Alltag organisiert werden?
  6. Welche konkreten Einsatzzeiten (insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden) werden für den BKD derzeit geprüft oder sind bereits fest eingeplant?
  7. Wurden bereits Anlässe definiert, bei denen „ein flexibles, situatives und fächerübergreifendes Vorgehen“ stattfinden soll?

Falls ja: Bitte ordnen Sie die Anlässe den Zielen „spürbare Erhöhung von Sauberkeit und Ordnung“ und „Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung“ zu.

  1. Inwieweit wurden bereits Gespräche mit externen Partner*innen wie der Polizei Hamburg, dem Zoll oder der Stadtreinigung Hamburg geführt, um künftige Verbundeinsätze abzustimmen oder eine Abgrenzung von Zuständigkeiten vorzunehmen?
  2. Welche Organisationsstrukturen werden derzeit geprüft, um diese Verbundeinsätze effizient zu planen und zu organisieren?
  3. Welche Schritte wurden unternommen, um ein „gezieltes fachliches und psychologisches Weiterqualifizierungsprogramm (u.a. Deeskalationstraining)“ für die künftigen Außendienstmitarbeitenden aufzubauen?

III. Technische Ausstattung und Digitalisierung

  1. Wie weit ist die Beschaffung und Bereitstellung der mobilen Endgeräten (Tablets, Smartphones) für den Außendienst vorangeschritten?
  2. Welche Art von Ausschreibungen sind hierfür ggf. nötig?
  3. Ist der prioritär geforderte, mobile Zugriff auf behördliche Daten und Genehmigungen über die Fachanwendungen OWI 21 und OWI 21 – TO GO bereits technisch sichergestellt? Wenn nein, welcher Zeitplan gilt hierfür?
  4. In welcher Form wird die Schulung und digitale Vernetzung des Außendienstes durch den Innendienst vorbereitet, um rechtssichere Entscheidungen im eigenen Ermessen vor Ort zu ermöglichen?
  5. Welche konkreten Planungen gibt es bezüglich einer „einheitlichen, ansprechenden Dienstkleidung" sowie einer „adäquaten Fahrzeugausstattung“ zur Gewährleistung der Erkennbarkeit im öffentlichen Raum?

IV. Finanzierung und Ressourcenverhandlungen mit der Landesebene

  1. Welche konkreten Gespräche hat das Bezirksamt auf Landesebene geführt, um eine bedarfsgerechte personelle sowie finanzielle Ausstattung für den BKD zu erwirken, und was ist das bisherige Ergebnis dieser Verhandlungen?
  2. Wie hoch beziffert das Bezirksamt die voraussichtlichen Gesamt- und Folgekosten (Personal-, Sach- und IT-Kosten) für
    1. den Aufbau und
    2. den dauerhaften Betrieb

des Kontrolldienstes?

  1. Stehen für das laufende oder das kommende Haushaltsjahr bereits bezirkliche Sondermittel oder Haushaltsmittel der Rahmenzuweisungen zur Verfügung, um vorbereitende Maßnahmen (z. B. IT-Infrastruktur, Dienstkleidung) anzustoßen?
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