Reicht die Straßen und Gehwegreinigung aus? Anfragen gem.§ 27 BezVG
Anwohner beklagen sich zunehmend über die seltene Straßen- bzw. Gehwegreinigung durch die Stadtreinigung Hamburg in Fuhlsbüttel, Ohlsdorf und Klein Borstel
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Anfrage wie folgt:
Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im Wegereinigungsverzeichnis (WRV - Teil B) (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeReinVHA2004V16P1/part/S) festgelegt. Jede Straße in Fuhlsbüttel, Ohlsdorf und Klein Borstel wird mindestens alle 14 Tage gereinigt.
Außerdem reinigt die SRH die Geh- und Radwegestrecken für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr, die im WRV - Teil A (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeReinVHA2004V16P1/part/S) aufgeführt sind. Außerdem reinigt sie Streckenabschnittte, an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen. Die Strecken reinigt die SRH bedarfsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.
Die SRH führt im Zuge der Regelreinigung keine Grundreinigungen durch. Durch die saisonal frühen Wintereinbrüche war Ende 2023 die saisonale Laubbeseitigung zu unterbrechen. Diese wurde mit einsetzenden milderen Temperaturen umgehend wieder aufgenommen und wird in den kommenden Wochen in ganz Hamburg vollständig abgeschlossen worden sein.
Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.