Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2025 Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2024
Letzte Beratung: 03.02.2025 Mobilitätsausschuss Ö 5.2
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-0395.1B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 23.01.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Grundsätzlich sind nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) die Anliegerinnen und An-lieger für die Reinigung der dem Fußgängerverkehr und dem Radverkehr dienenden Flächen vor ihrem Grundstück verantwortlich (vgl. § 29 Abs. 1 HWG). Lediglich diejenigen Geh- und Radwege, die im Wegereinigungsverzeichnis (Anlage zu §§1, 2 der Wegereinigungsverord-nung, abgekürzt WRV) aufgeführt sind, werden gegen Gebühr von der SRH gereinigt. Diese erfolgt nach einer festgelegten und angemessenen Frequenz.
Der Osdorfer Weg ist in dem Abschnitt von Groß Flottbeker Straße bis Ebertallee im WRV – Teil A (Gehwegreinigung) – mit einer zweimaligen wöchentlichen Reinigungsfrequenz ausge-wiesen.
Für die Entscheidung zur Einbeziehung von Wegen in den öffentlichen Reinigungsdienst oder zur Änderung der Reinigungsfrequenzen werden typische Kriterien herangezogen, die die Not-wendigkeit einer Reinigung durch die SRH beeinflussen. Dies sind z.B. der Ausbauzustand der Wege, das Verkehrsaufkommen, die Art der Bebauung, die Nutzung angrenzender Grundstücke sowie sonstige Faktoren (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen in der Nachbarschaft, Einzelhandel und Gastronomiebetriebe), die den Verschmutzungsgrad des Weges beeinflussen können.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist abzuwägen, ob die Reinigung durch die Anliegerin-nen und Anlieger gewährleistet werden kann oder nicht. Dies geschieht unabhängig davon, ob einzelne Anliegerinnen und Anlieger gewillt sind, die vor ihren Grundstücken liegenden Gehwege bedarfsgerecht zu reinigen.
Der Osdorfer Weg befindet sich in einem solchen Umfeld. Die Straße ist durch die Nähe zu diversen Supermärkten, einem Schnellrestaurant, einer Bäckerei, Schulen (Stadtteilschule Flottbek, Grundschule Groß Flottbek) und Kindergärten durch Passantinnen und Passanten und insbesondere Schülerinnen und Schüler stark frequentiert, wodurch loser Müll und Ver-schmutzungen entstehen. Auch wird dieser Bereich häufig als Laufweg von und zu der Trab-rennbahn Bahrenfeld genutzt, auf der ganzjährigVeranstaltungen, wie z. B. Flohmärkte, Pferderennen und Open-Air-Veranstaltungen, stattfinden.
Um eine angemessene Reinigungsqualität zu gewährleisten, ist eine Absenkung der Reini-gungsfrequenz auf eine einmalige wöchentliche Reinigung des Osdorfer Weges im Abschnitt zwischen Groß Flottbeker Straße und Ebertallee aus den o.g. Gründen nicht sinnvoll. Dies spiegelt sich auch in den Hotline-Meldungen wider. Für den Osdorfer Weg sind bei der SRH 2023 insgesamt 24 Verschmutzungsmeldungen mit Bezug zur Sauberkeit der Gehwege eingegangen, 2024 waren es bis Ende November 25 Meldungen (vgl. auch Bezirkliche Eingabe 22-0398).
Vor diesem Hintergrund ist es derzeit nicht indiziert, den Osdorfer Weg mit einer Frequenzab-senkung in die WRV-Fortschreibung für 2025 aufzunehmen, zumal dies aufgrund des fortgeschrittenen Abstimmungsverfahrens nicht ohne ein weiteres längerfristiges Prüfverfahren umsetzbar wäre. Dem Verfahren der Fortschreibung des WRV liegt eine jahrlange Verwaltungs-praxis zu Grunde, die ein enges fachliches und zeitliches Zusammenspiel zwischen SRH, Fachbehörden (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und BUKEA) sowie Bezirksämtern und Bezirksversammlungen zum Erfordernis hat und insgesamt rund ein Jahr in Anspruch nimmt. Insofern beinhaltet der Zeitraum keine nennenswerten Pufferzeiten, die es erlauben würden, nachträglich gewünschte Änderungen im laufenden Verfahren, ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen. Dies wäre nur für gänzlich unstreitige Fälle möglich.
Allerdings hat die SRH zugesagt, den Osdorfer Weg als Prüffall für die WRV-Fortschreibung 2026 aufzunehmen.
Der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Altona kann daher derzeit nicht entsprochen werden.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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